Ein Steuerberater lenkt steuerliche Belange!

Eine Steuerberatung wird als Teil der Rechtsberatung gesehen. Die im Zusammenhang damit stehenden beruflichen Aufgaben sind der Steuerrechtspflege zuzuordnen und definieren damit ein wichtiges Gemeinschaftsgut. Steuerberater werden den Freien Berufen zugeordnet und erbringen in diesem Kontext qualifizierte Leistungen. Dazu gehören sowohl die Vertretung und Beratung von Mandanten bezüglich ihrer Steuerangelegenheiten als auch Hilfeleistungen, die sich auf die Erfüllung von Buchführungspflichten seitens der Mandanten beziehen. Des Weiteren zeichnet ein Steuerberater verantwortlich, wenn es um die Aufstellung von Bilanzen bzw. deren steuerrechtliche Beurteilung geht. Es ist aber auch gängige Praxis, wenn Berater kompetente Hilfestellung in Bußgeldangelegenheiten und Steuerstrafsachen geben. Unabhängig vom individuellen Kanzleiportfolio bieten diese Spezialisten des Steuerrechts auch weitere Beratungsleistungen ein, die dem Segment der vereinbarten Tätigkeiten zuzuordnen sind.


Ihre Berufsausübung vom Steuerberater schließt alle gesetzlichen Regelungen des Berufsrechts ein. Die hohe Qualität sowie die Sicherheit der beratenden Tätigkeit wird mittels der Berufsordnung, des Steuerberatungsgesetzes, der Fachberaterordnung, der sowie der staatlichen Prüfung gewährleistet. Als professioneller Berater in Steuerangelegenheiten kann tätig werden, wer eine erfolgreich abgelegte Prüfung bzw. eine Eignungsprüfung vorweisen kann und anschließend von einer Steuerberaterkammer bestellt wurde. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen alle Voraussetzungen bezüglich der Prüfungszulassung erfüllt werden. Verbindliche Auskünfte hinsichtlich der Zulassungsvoraussetzungen bzw. zum Durchführen von Prüfungen sind ausschließlich über die Kammern zu erfahren. Als Voraussetzungen für eine Prüfung gelten eine Berufsausbildung oder ein Hochschulstudium. Die beiden beruflichen Wege haben jedoch nicht nur die einheitliche Prüfung gemeinsam, sondern bauen auch auf mehrjährige praktische Erfahrungen und Tätigkeiten. In diesem Zusammenhang liegt der Fokus auf dem Gebiet von Steuern, die von den unterschiedlichsten Finanzbehörden verwaltet werden.


Eine Prüfung für Steuerberater wird als Staatsprüfung definiert und von den Bewerbern, egal, ob Akademiker oder Praktiker, nach gleichen Regeln abgelegt. Dabei entfällt auf die Kammern die organisatorische Durchführung, während Prüfungsleistungen seitens staatlicher Prüfungsausschüsse bewertet werden. Ist die Prüfung erfolgreich erfolgt, wartet noch ein weiteres Bestellungsverfahren auf zukünftige Berater in Steuerangelegenheiten. Dazu wird geprüft, ob der Bewerber auch persönlich geeignet ist bzw. keine weiteren Gründe gegen eine derartige Bestellung sprechen. Ist auch dieses Verfahren erfolgreich abschlossen, erfolgt eine Bestellung, die von der Steuerberaterkammer vorgenommen wird und mit der Aushändigung der Urkunde endet. Ein sogenanntes „Praktikanten-Paket“ ist durchaus geeignet, in diesen interessanten Beruf „hineinzuschnuppern“ und wertvolle Erfahrungen zu sammeln. Wer einen Praktikumsplatz zu vergeben hat, ist sicherlich erfreut, junge kompetente Mitarbeiter zu gewinnen und transparente Betreuungsunterstützung zu geben. Einfach gut beraten wird man, wenn man den Experten für die steuerlichen Angelegenheiten vertraut. Sie sind nicht nur zur Stelle, wenn es um die Begleitung und Unterstützung der Mandanten bezüglich der Erfüllung von steuerlichen Pflichten geht, sondern sie gelten auch als kompetente Vertretung bei der Durchsetzung von Rechten.

 


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