Die Buchhaltung in Unternehmen

Die Buchhaltung, welche natürlich auch Buchführung genannt wird, ist ein Teil des Rechnungswesens im Unternehmen. Sie ist in Betriebsbuchführung, Finanzbuchführung, Statistik und Planungsrechnung unterteilt. In der Finanzbuchführung werden alle Geschäftsvorfälle einer Abrechnungsperiode im Betrieb laufend, lückenlos und sachlich geordnet und erfasst. Die Abrechnungsperiode in einem Betrieb beginnt Anfang des Jahres und endet am Ende des gleichen Jahres.

Die Finanzbuchhaltung ist in drei Schritte gegliedert:
Der erste Schritt ist das Buchen der Geschäftsvorfälle in T-Konten. Im zweiten Schritt werden die T-Konten abgeschlossen und das Ergebnis in die Gewinn- und Verlustrechnung oder in die Abschlussbilanz eingebucht. Wo dieses Ergebnis eingebucht wird, ist abhängig von der Art des T-Kontos. Der dritte Schritt besteht im Abschluss der Gewinn- und Verlustrechnung. Das Ergebnis aus der Gewinn- und Verlustrechnung wird in der Abschlussbilanz gebucht. Diese Art der Buchführung wurde im 18. Jahrhundert erfunden. Die Form dieser Buchhaltung, welche heute immer noch angewandt wird, bezeichnet man auch als die doppelte Buchführung. Doppelt heißt, jeder Geschäftsvorfall wird in zwei unterschiedlichen Konten gebucht. In einem T-Konto wird der Geschäftsvorfall als Soll und in einem anderen T-Konto als Haben dokumentiert. Deshalb gilt in der Buchführung auch immer die "Goldene Regel: Soll an Haben." Die Buchführung muss gewissen Formalismen genügen, welche vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden. Auf Verlangen kann sich der Gesetzgeber auch Einblicke in die Finanzbuchhaltung eines Unternehmens verschaffen.
Welche Alternative gibt es zur Gewinn- und Verlustrechnung sowie zur Eröffnungs- und Schlussbilanz? Die Alternative zur Gewinn- und Verlustrechnung sowie zur Eröffnungs- und Schlussbilanz ist die vereinfachte Einnahmenüberschussrechnung.
Wer ist nicht verpflichtet, eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie eine Bilanz zu erstellen? Nach dem Gesetz in einigen Ländern sind Kleingewerbetreibende und Freiberufler nicht zur Gewinn- und Verlustrechnung sowie zur Bilanzierung verpflichtet. Das Betriebsergebnis wie zum Beispiel Gewinn oder Verlust können sie durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermitteln und jederzeit den Behörden auch offenlegen. Natürlich gibt es auch Unternehmen in der Wirtschaft, welche nicht der Bilanzpflicht unterliegen. Ist ein Unternehmer nicht bilanzpflichtig, so liegt sein Gewinn unter einer bestimmten Grenze ebenso wie sein Umsatz im vergangenen Jahr. Deshalb endet sein Geschäftsjahr mit dem Abschluss der Gewinn- und Verlustrechnung.

Das Buchen der Geschäftsvorfälle in T-Konten
Diese zweispaltige Tabelle wird auch als T-Konto bezeichnet. In der linken Spalte werden alle Beträge, welche für Soll bestimmt sind, eingetragen und in der rechten Spalte werden alle Beträge, welche für die Haben-Spalte bestimmt sind, eingetragen. Nach dem Abschluss der T-Konten ist die Summe in beiden Spalten gleich. Diese T-Konten werden auch in Bestands- und Erfolgskonten aufgeteilt. Bei den Bestandskonten wird zwischen Aktivkonten und Passivkonten unterschieden. Die Bestandskonten werden auch als Bilanzkonten bezeichnet. Die Bestandskonten werden nach dem Abschluss in die Bilanz und nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht.

Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie z.B. auf der Webseite der Mandat Consult Wirtschaftstreuhandges. m. b. H.


Teilen